Novelle 2024: Digitalisierung vom Finanzministerium ins Kanzleramt verlagern
abgestimmt am
17.04.2024
Zusammenfassung
Die Novelle 2024 zum Bundesministeriengesetz verlegt die Zuständigkeit für Digitalisierung vom Finanzministerium ins Kanzleramt, legt fest, dass diese Änderungen am 1. Mai 2024 in Kraft treten, und sorgt dafür, dass die Rechte der Personalvertretungsorgane bei Personalwechsel erhalten bleiben.
einfache MehrheitXXVII17.04.2024
Gesetz
Exekutive
Schwerpunkte
Der Bundesminister muss die ihm übertragenen Aufgaben und deren Zeitpunkt unverzüglich im Bundesgesetzblatt veröffentlichen.
Die Zuständigkeit für die Digitalisierung (inkl. aller Unter‑tatbestände außer den Angelegenheiten der BRZ‑GmbH) wird vom Bundesministerium für Finanzen auf das Bundeskanzleramt übertragen; die bestehenden Regelungen zum Schutz von Personalvertretungsorganen bleiben unverändert.
Der bisherige Abschnitt F Z 15 erhält die neue Ziffer 30 und wird nach Abschnitt A Z 29 einsortiert.
Der Untertatbestand „Angelegenheiten der BRZ‑GmbH“ wird aus Abschnitt A Z 30 entfernt und als neuer Untertatbestand 15 im Abschnitt F eingefügt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.