Zusammenfassung
Der Antrag streicht die Regelungen, die seit 2023 den Transport von Abfällen über 10 t mit einer Straßenstrecke von mehr als 300 km auf die Schiene oder andere emissionsarme Verkehrsmittel vorschreiben. Ziel ist, die Vorgaben zu lockern und bürokratischen Aufwand zu reduzieren.einfache Mehrheit XXVII 08.05.2024
Gesetz
Abfall
Abfallwirtschaft
Schwerpunkte
- Die Bestimmungen des § 15 Abs. 9 Z 2 und Z 3, die den verpflichtenden Schienentransport bei langen Straßenstrecken vorschreiben, werden gestrichen.
- Auch die Regelungen des § 69 Abs. 10 Z 2 und Z 3, die dieselbe Verpflichtung für andere Abfallkategorien enthalten, werden aufgehoben.
- Durch die Streichung entfällt die Pflicht, ab 300 km (2023), 200 km (2024) bzw. 100 km (2026) den Transport per Bahn oder emissionsarme Verkehrsmittel durchzuführen.
- Der Antrag sieht vor, dass Unternehmen künftig selbst entscheiden können, welches Verkehrsmittel sie für schwere Abfalltransporte nutzen – ohne Nachweispflicht gegenüber der Behörde.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.