Zusammenfassung
Der Initiativantrag will das Verbot der geologischen CO₂‑Speicherung aufheben, indem ein neuer § 9 eingefügt wird, der das Gesetz am 1. Juli 2024 außer Kraft setzt. Ziel ist, rechtliche Hürden für CCS‑ und CCU‑Technologien zu beseitigen und Österreich als Innovationsstandort zu stärken.einfache Mehrheit XXVII 04.06.2024
Gesetz
Handel
Umwelt
Bergbau
Energie
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Der Antrag fügt § 9 ein, der das Gesetz zum 1. Juli 2024 außer Kraft setzt.
- Durch die Aufhebung des Verbots soll die rechtliche Basis für CCS‑ und CCU‑Projekte geschaffen werden.
- Befürworter sehen in CCS/CCU wichtige Bausteine zur Erreichung der Klimaneutralität und zur Stärkung der Industrie.
- Kritiker warnen vor möglichen Umweltrisiken und fordern klare Sicherheitsstandards für die CO₂‑Speicherung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.