Zusammenfassung
Das Gesetz befreit Mieter von Miet‑ und Pachtzahlungen, solange ein Ministerialverbot das Betreten von Betriebsstätten wegen COVID‑19 untersagt.einfache Mehrheit XXVII 22.03.2021
Gesetz
Gesundheit
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
- Mieter müssen während eines behördlichen Betretungsverbots von der Zahlung von Miet‑ oder Pachtzins befreit werden.
- Das Betretungsverbots wird durch eine Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz erlassen.
- Die authentische Interpretation erfolgt gemäß § 8 ABGB, um die Rechtsfolgen klar zu bestimmen.
- Die Bundesministerin für Justiz ist für die Vollziehung des Gesetzes verantwortlich.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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