Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Versicherte bis 24 Jahre

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf erweitert das Leistungsspektrum der Sozialversicherung um kostenfreie Verhütungsmittel für Versicherte bis zum 24. Lebensjahr und regelt die Kostenerstattung durch den Bund.
einfache Mehrheit XXVII 16.05.2024
Gesetz
soziale Sicherheit
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Der Leistungskatalog der Sozialversicherung wird um "sonstige Mittel, die zur Verhinderung einer ungewollten Schwangerschaft dienen" erweitert.
  • Versicherte und ihre anspruchsberechtigten Angehörigen bis zum 24. Lebensjahr erhalten die Verhütungsmittel kostenfrei vom Versicherungsträger, ohne Rezeptgebühr.
  • Der Bund erstattet dem Versicherungsträger die entstandenen Kosten quartalsweise und muss die Erstattung innerhalb von zwei Monaten nach Meldung leisten.
  • Die gleichen Regelungen gelten identisch für das Gewerbliche, das Bauern‑ und das Beamten‑Sozialversicherungsgesetz.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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