Recht auf analoge Teilhabe an Verwaltung, Justiz und Daseinsvorsorge

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert ein gesetzliches Recht auf analoge Inanspruchnahme von Verwaltungs‑, Justiz‑ und Daseinsvorsorgedienstleistungen, eine umfassende Informations‑ und Anleitungspflicht (Manuduktionspflicht), ein analoges Interventionsrecht sowie die Befreiung von Bankgebühren für Zahlungen an den Staat.
einfache Mehrheit XXVII 06.06.2024
Entschließung
Informatik
Finanzwesen
Gerichtswesen
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
Geld- und Kreditwesen
öffentliche Verwaltung
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • Ein gesetzliches Recht auf analoge Inanspruchnahme und Teilhabe an allen Verwaltungs‑, Justiz‑ und Daseinsvorsorgedienstleistungen soll geschaffen werden.
  • Behörden und Unternehmen erhalten eine umfassende Manuduktionspflicht, die sie verpflichtet, Bürger über ihre Rechte zu informieren und anzuleiten – sowohl analog als auch digital.
  • Bürger erhalten ein analoges Interventionsrecht, das ihnen ermöglicht, persönliche Eingaben, Anträge und Rechtsmittel physisch bei den zuständigen Stellen vorzulegen.
  • Für sämtliche Zahlungen an Verwaltung und Justiz soll eine gesetzliche Bankgebührenbefreiung eingeführt werden.

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