Maßnahmen zur Abfederung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona‑Krise

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert ein umfangreiches Hilfspaket gegen die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona‑Krise, darunter erweiterte Arbeitslosenleistungen, ein 30‑%iger Zuschlag, mehr Personal beim AMS, einen Milliarden‑Euro‑Fonds für Arbeitnehmer, Preisobergrenzen für Grundbedarf und strengere Strafen gegen Wucher.
einfache Mehrheit XXVII 16.06.2020
Entschließung
Handel
Industrie
Gesundheit
Arbeitslosenversicherung
Unternehmen und Wettbewerb
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Schwerpunkte

  • Verlängerung des Anspruchs auf Arbeitslosenversicherung bis mindestens 31.12.2020, um zu verhindern, dass Betroffene in die Notstandshilfe abrutschen.
  • Ein 30‑%iger Zuschlag zu allen Leistungen der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Familienzuschläge) wird rückwirkend ab 01.04.2020 automatisch über die Finanzämter ausgezahlt.
  • Aufstockung des Personals beim Arbeitsmarktservice um bis zu 500 zusätzliche Stellen, um die Bearbeitung von Anträgen zu beschleunigen.
  • Ein Krisen‑Überbrückungsfonds von mindestens 1 Mrd. € wird eingerichtet; er soll nicht rückzahlbare Zuschüsse für Miete, Strom, Gas, Kredite sowie eine temporäre Einkommensersatzleistung für geringfügig Beschäftigte und Personen ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld bereitstellen.
Relevante Medienberichte
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