Nachhaltige Lebensmittelbeschaffung: Umsetzung des naBe‑Aktionsplans in der BBG

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt vom Bundesminister für Finanzen eine Gesetzesänderung, damit die BBG bei der Lebensmittelbeschaffung zwingend die naBe‑Kriterien einhält – darunter eine Bio‑Quote von 55 % bis 2030, GVO‑freie Tierfütterung und hohe Tierwohlstandards – und fordert die Einrichtung einer zentralen Monitoringstelle zur Kontrolle.
einfache Mehrheit XXVII 27.06.2024
Entschließung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Schwerpunkte

  • Das Bundesvergabegesetz soll novelliert werden, damit die BBG rechtlich verpflichtet wird, die naBe‑Kriterien bei allen Lebensmittelbeschaffungen zu beachten.
  • Bis zum Jahr 2030 muss die Bio‑Quote für öffentliche Lebensmittel auf mindestens 55 % angehoben werden.
  • Alle tierischen Produkte müssen aus GVO‑freier Fütterung stammen und hohe Tierwohlstandards erfüllen.
  • Eine zentrale Monitoringstelle wird eingerichtet, die die Einhaltung der naBe‑Kriterien prüft, die Herkunft der Lebensmittel dokumentiert und Verstöße sanktioniert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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