Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert gesetzliche Änderungen, damit die Bundesbeschaffungsgesellschaft verbindlich die Kriterien des naBe‑Aktionsplans bei der Lebensmittelbeschaffung einhält und eine zentrale Monitoringstelle die Umsetzung prüft.einfache Mehrheit XXVII 20.06.2024
Entschließung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Die BBG soll gesetzlich verpflichtet werden, die Mindestkriterien des naBe‑Aktionsplans bei der Lebensmittelbeschaffung einzuhalten, darunter eine steigende Bio‑Quote und GVO‑freie Tierfütterung.
- Es wird eine zentrale Monitoringstelle eingerichtet, die die Umsetzung der Kriterien in allen Ministerien prüft und die Herkunft der beschafften Lebensmittel dokumentiert.
- Ziel ist, den Anteil regionaler und nachhaltiger Lebensmittel im öffentlichen Beschaffungsvolumen von rund 330 Mio. € jährlich zu erhöhen, um die heimische Landwirtschaft zu stärken.
- Der Antrag weist darauf hin, dass bislang viele Ministerien keine ausreichenden Daten zur Herkunft ihrer Lebensmittel liefern und die BBG nur teilweise naBe‑konforme Produkte beschafft.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.