Entlastung von Lohnnebenkosten: Reduktion des Wohnbauförderungsbeitrags und Abschaffung der Kammerumlage 2

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf senkt den Wohnbauförderungsbeitrag auf maximal 0,25 % und hebt die Kammerumlage 2 ab – beides ab dem 1. Jänner 2025 – um die Lohnnebenkosten zu reduzieren.
einfache Mehrheit XXVII 26.06.2024
Gesetz
Handel
Industrie
Wohnungspolitik
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Der Tarif für den Wohnbauförderungsbeitrag wird auf maximal 0,25 % für Arbeitgeber und Arbeitnehmer begrenzt, wodurch die Lohnnebenkosten gesenkt werden.
  • Die neue Regelung tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft.
  • Die Wirtschaftskammer darf künftig keine Umlage mehr nach § 122 Abs. 8 erheben.
  • Eingegangene Kammerumlagen müssen künftig nur noch nach § 122 Abs. 1 an die Bundeskammer und nicht mehr nach dem neuen § 122 Abs. 8 weitergeleitet werden.
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