Änderung des MedKF‑TG: Klarstellung von Ausnahmen für ausländische Werbung und neue ORF‑Berichtspflichten
abgestimmt am
04.07.2024
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Medienkooperations‑ und‑förderungs‑Transparenzgesetz, indem er die Definition von ausländischer Tourismuswerbung präzisiert, neue Berichtspflichten für den ORF einführt und bestimmte Absätze neu ordnet.
einfache MehrheitXXVII04.07.2024
Gesetz
Presse
Schwerpunkte
Die Definition von ausländischer Tourismuswerbung wird präzisiert und um eine neue Ziffer erweitert, die entgeltliche Veröffentlichungen in ausländischen periodischen Medien erfasst.
Die Formulierung in § 3a Abs. 2 wird geändert, sodass künftig von „Werbeleistungen im Sinne von § 2 Abs. 1 Z 1‑4“ gesprochen wird.
Ein neuer Absatz verlangt die halbjährliche Veröffentlichung der vom ORF erhaltenen Beiträge und Kompensationszahlungen.
Der bisherige § 4 Abs. 3 wird aufgehoben, weil seine Inhalte in den neuen Absatz (Abs. 2) überführt wurden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.