Änderung des Publizistikförderungsgesetzes – Ausschluss öffentlicher Träger bei Förderungen für periodische Druckschriften
abgestimmt am
05.07.2024
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Publizistikförderungsgesetz 1984, indem er Medieninhaber periodischer Druckschriften von Förderungen ausschließt, wenn Gebietskörperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts (außer Kirchen) beteiligt sind. Die Regelung gilt ab dem 1. Juli 2024.
einfache MehrheitXXVII05.07.2024
Gesetz
Presse
Schwerpunkte
Medieninhaber periodischer Druckschriften erhalten keine Förderung, wenn Gebietskörperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts (außer Kirchen) als Eigentümer, Herausgeber oder Verleger beteiligt sind.
Die neue Regelung aus § 7 Abs. 3 tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.
Ziel der Änderung ist, Medien zu ermöglichen, Förderungen von anderen Gebietskörperschaften zu erhalten, ohne dass die Beteiligung an öffentlichen Trägern die Förderung ausschließt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.