Erweiterung von Gerichts‑Mitwirkungsrechten & Modernisierung des Bundesgesetzblatts
abgestimmt am
03.07.2024
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Bundes‑Verfassungsgesetz, das Bundesgesetzblattgesetz, das Verwaltungs‑ und das Verfassungsgerichtshofgesetz. Er erweitert die Mitwirkungsrechte der Präsident*innen beider Gerichte, führt eine dreijährige Sperrfrist für Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs ein und modernisiert das Publikations‑ und Dokumentenmanagement.
2/3 MehrheitXXVII03.07.2024
Gesetz
Verfassung
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Veröffentlichung des Gesetzes
Schwerpunkte
Der Präsident des Verwaltungs‑ und des Verfassungsgerichtshofs erhält das Recht, an den Ausschusssitzungen zu Untergliederungen des Bundesfinanzgesetzes teilzunehmen und bei der Bestellung von Organen mitzuwirken.
Für Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verfassungsgerichtshofs gilt eine dreijährige Sperrfrist, wenn sie in den letzten drei Jahren bereits ähnliche Funktionen ausgeübt haben.
Das Bundesgesetzblattgesetz erhält ein strukturiertes Inhaltsverzeichnis und klare Regeln, welche Kundmachungen im Bundesgesetzblatt II bzw. III zu veröffentlichen sind, inklusive neuer Bestimmungen für ausländische Rechtsvorschriften.
Ein neuer Paragraph im Verwaltungsgerichtshofgesetz regelt die Übertragung nicht‑elektronischer Dokumente in elektronische Form und deren Vernichtung nach sechs Monaten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.