Erhöhung und Indexierung der Einkommens‑/Zuverdienstgrenzen für Familien‑ und Studienbeihilfe
abgestimmt am
04.07.2024
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erhöht die Einkommens‑ und Zuverdienstgrenzen für Familien‑ und Studienbeihilfe von 15 000 € auf 16 455 € und führt ab 2025 eine jährliche Indexierung mit dem ASVG‑Anpassungsfaktor ein.
einfache MehrheitXXVII04.07.2024
Gesetz
Ausbildungsbeihilfe
Familienleistungsausgleich
Schwerpunkte
Die Einkommens‑ und Zuverdienstgrenzen für die Familien‑ und Studienbeihilfe werden von 15 000 € auf 16 455 € angehoben.
Ab dem 1. Jänner 2025 wird ein jährlicher Anpassungsmechanismus eingeführt, der die genannten Grenzen jedes Jahr mit dem ASVG‑Anpassungsfaktor multipliziert und kaufmännisch rundet.
Der Wortlaut von § 16 Abs. 2 wird geändert, um die neue Indexierungs‑Bestimmung aus Abs. 1a mit aufzunehmen.
Die Erhöhung der Grenzen gilt rückwirkend ab dem 1. Jänner 2024; die Indexierung tritt erst am Tag nach Kundmachung des Gesetzes und erstmals für das Kalenderjahr 2025 in Kraft.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.