MiCA‑Vollzugsgesetz – Umsetzung der EU‑Kryptoverordnung
abgestimmt am
03.07.2024
Zusammenfassung
Das MiCA‑Vollzugsgesetz legt die FMA als zentrale Aufsichtsbehörde für Kryptowerte fest, verleiht ihr umfassende Durchsetzungsbefugnisse und führt hohe Geldstrafen bei Verstößen ein. Es ergänzt mehrere bestehende Gesetze und enthält Übergangs‑ sowie Meldepflichten.
einfache MehrheitXXVII03.07.2024
Gesetz
Strafrecht
Finanzwesen
Arbeitsrecht
Europäische Union
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) wird als zentrale Aufsichtsbehörde für alle Aktivitäten im Kryptobereich benannt.
Die FMA erhält weitreichende Informations‑ und Durchsetzungsbefugnisse, u. a. das Recht, Unterlagen anzufordern, Dienstleistungen bis zu 30 Arbeitstagen auszusetzen oder ganz zu untersagen.
Verstöße gegen die MiCA‑Vorschriften werden mit Geldstrafen bis zu 700 000 Euro bzw. dem Zweifachen des erlangten Gewinns geahndet.
Marktmissbrauch (Insiderhandel, Marktmanipulation) wird mit Geldstrafen bis zu 5 Millionen Euro bzw. dem Dreifachen des erlangten Gewinns bestraft.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.