Änderung des EU‑QuaDG und GESG zur Stärkung der Bio‑Kontrollen
abgestimmt am
04.07.2024
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf 2659 ändert das EU‑Qualitätsregelungen‑Durchführungsgesetz und das GESG, führt neue Definitionen ein, digitalisiert Antragsverfahren über das VIS, erweitert Kontrollaufgaben und richtet einen erweiterten Kontrollausschuss ein.
einfache MehrheitXXVII04.07.2024
Gesetz
Handel
Industrie
Gesundheit
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Einführung neuer Definitionen (Vereinigung, BAES, BAVG, KVG‑Seite, VIS, Geschäftsstelle, amtliche Kontrolle, zuständige Behörden) zur besseren Lesbarkeit und einheitlichen Anwendung.
Alle Anträge und Meldungen müssen künftig elektronisch über das VIS eingereicht werden, sofern technisch möglich.
Erweiterung der Kontrollaufgaben auf Arbeitsgänge in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen und die Herstellung kosmetischer Mittel, inklusive Ausstellung von Zertifikaten und Maßnahmensetzung.
Zulassung von Kontrollstellen erfolgt nun durch den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nach festgelegten Voraussetzungen (Akkreditierung, Mindestanforderungen).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.