Neues Bewertungs‑ und Bodenschätzungsrecht mit Indizes und Neufeststellungen
abgestimmt am
03.07.2024
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Bewertungsgesetz, das Bodenschätzungsgesetz und das Grundsteuergesetz. Er führt neue Daten‑ und Berichtspflichten, definiert Primär‑ und Sekundärindizes, legt Neufeststellungen bei > 20 % Indexänderungen fest und erweitert die Gremien um weitere Fachmitglieder.
einfache MehrheitXXVII03.07.2024
Gesetz
Steuerwesen
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
Der Begriff „Statistiken“ wird durch „Daten“ ersetzt und neue Absätze (2‑4) werden eingefügt, die jährliche Ausweisung von Parametern im Grünen Bericht sowie die Berechnung von 10‑Jahres‑Durchschnittswerten vorschreiben.
In den genannten Paragraphen wird das Wort „Hauptfeststellungszeitpunkt“ durch die Formulierung „Haupt‑ oder Neufeststellungszeitpunkt“ ersetzt, um die neuen Neufeststellungen rechtlich zu verankern.
Der Bewertungsbeirat wird um Mitglieder aus Universitäten (Betriebswirtschaftslehre) und Statistik Austria erweitert; der Vorsitzende muss bei Beratungen Experten hinzuziehen, die die im Grünen Bericht ausgewiesenen Daten erläutern.
Die Zusammensetzung der forstwirtschaftlichen, Weinbau‑ und gärtnerischen Abteilungen des Bewertungsbeirates wird auf fünf Fachmitglieder reduziert, wobei jeweils mindestens ein praktizierender Landwirt, Forstwirt, Winzer bzw. Gärtner zu benennen ist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.