Netz‑ und Informationssystemsicherheitsgesetz 2024 (NISG 2024)
abgestimmt am
03.07.2024
Zusammenfassung
Das NISG 2024 richtet ein umfassendes Cybersicherheitsregime ein: Eine zentrale Behörde koordiniert Schutzmaßnahmen, wesentliche und wichtige Einrichtungen müssen sich registrieren, Risikomanagement betreiben und erhebliche Vorfälle melden; Verstöße werden mit hohen Geldstrafen geahndet.
2/3 MehrheitXXVII03.07.2024
Gesetz
Gesundheit
Informatik
Telekommunikation
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Die Cybersicherheitsbehörde wird als zentrale Behörde für die Koordination, Analyse und Weitergabe von Cyber‑Informationen eingerichtet.
Alle wesentlichen und wichtigen Einrichtungen müssen sich in einem zentralen Register melden und ihre Kontaktdaten bereitstellen.
Einrichtungen sind verpflichtet, angemessene technische, organisatorische und operative Risikomanagementmaßnahmen umzusetzen.
Erhebliche Cybervorfälle müssen unverzüglich an das zuständige CSIRT gemeldet werden, das die Meldung an die Cybersicherheitsbehörde weiterleitet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.