Qualitätsbeirat, Aufgabenfeld und erweiterter Kündigungs‑/Entlassungsschutz für Rechtsberater
abgestimmt am
03.07.2024
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ergänzt das BBU‑G um einen Qualitätsbeirat, definiert das Aufgabenfeld des Geschäftsbereichs Rechtsberatung und führt einen erweiterten Kündigungs‑ und Entlassungsschutz für Rechtsberater ein. Gleichzeitig werden zahlreiche Formulierungen angepasst und die Kostenrechnung als Vollkostenrechnung festgeschrieben.
einfache MehrheitXXVII03.07.2024
Gesetz
Flüchtling
Schwerpunkte
Ein Qualitätsbeirat wird eingerichtet, der die Qualität, Weisungsfreiheit und Unabhängigkeit der Rechtsberatung überwacht und jährlich einen Tätigkeitsbericht veröffentlicht.
Das Aufgabenfeld des Geschäftsbereichs Rechtsberatung wird festgelegt, inklusive einer verbindlichen Geschäftsverteilung und Regeln zur Vertretung von Rechtsberatern.
Ein erweiterter Kündigungs‑ und Entlassungsschutz für Rechtsberater wird eingeführt; Kündigungen benötigen das Einvernehmen von Bereichsleitung und Geschäftsführung sowie die Zustimmung des Aufsichtsrates.
Die Kostenrechnung der Bundesagentur wird als Vollkostenrechnung festgeschrieben, um eine transparente Budget- und Personalhoheit zu ermöglichen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.