Verlängerung befristeter Mietverträge wegen Corona‑Krise

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, dass alle befristeten Mietverträge, die zwischen Februar und Dezember 2020 auslaufen, mit Zustimmung des Mieters um ein Jahr verlängert werden, um Mieter*innen während der Corona‑Krise vor Obdachlosigkeit zu schützen.
einfache Mehrheit XXVII 02.03.2021
Entschließung
Gesundheit
Wohnungspolitik

Schwerpunkte

  • Der Nationalrat soll die Justizministerin auffordern, eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten, die befristete Mietverträge, die zwischen Februar und Dezember 2020 auslaufen, um ein Jahr verlängert.
  • Die Verlängerung ist nur wirksam, wenn der Mieter zustimmt; sie gilt für alle Mietverhältnisse, die dem Mietrechtsgesetz (MRG) unterliegen.
  • Ziel ist, während der Pandemie das Risiko von Obdachlosigkeit zu verringern und den psychischen Druck auf betroffene Mieter*innen zu mindern.
  • Der Antrag weist darauf hin, dass befristete Mietverträge nach der Krise wieder zur Ausnahme werden sollten, um langfristig mehr Sicherheit im Wohnungsmarkt zu schaffen.
Relevante Medienberichte
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