Recht auf flexible 4‑Tage‑Woche durch Umverteilung der Normalarbeitszeit

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf ermöglicht Arbeitnehmern, ihre wöchentliche Normalarbeitszeit auf bis zu zehn Stunden pro Tag über weniger Arbeitstage zu verteilen. Der Antrag muss drei Monate vorher schriftlich gestellt werden; der Arbeitgeber kann innerhalb von zwei Wochen aus betrieblichen Gründen ablehnen. Bei Ablehnung folgt ein Schlichtungsverfahren, und die Regelungen gelten ab dem 1. März 2020.
einfache Mehrheit XXVII 13.02.2020
Gesetz
Arbeitsrecht
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

  • Arbeitnehmer können schriftlich beantragen, ihre wöchentliche Normalarbeitszeit auf bis zu zehn Stunden pro Tag über die gewünschte Zahl von Arbeitstagen zu verteilen.
  • Der Antrag muss mindestens drei Monate vor der geplanten Änderung beim Arbeitgeber eingereicht werden; in Betrieben mit Betriebsrat ist zusätzlich eine Betriebsvereinbarung nach § 4 Abs. 8 nötig.
  • Der Arbeitgeber kann den Antrag innerhalb von zwei Wochen ablehnen, wenn die Einhaltung von Betriebsabläufen gefährdet ist oder der Geschäftsbetrieb nicht mehr gewährleistet werden kann.
  • Wird der Antrag abgelehnt, muss der Betriebsrat einbezogen werden; nach vier Wochen ohne Einigung kann der Arbeitnehmer die neue Arbeitszeit beginnen, sofern der Arbeitgeber nicht innerhalb von zwei Wochen Klage beim Arbeits‑ und Sozialgericht erhebt.

Eingebracht von

Reden

6 Reden insgesamt

Pro
Contra
2:22 min
Antrag 42/A – Arbeitszeitgesetz
3:36 min
Antrag 42/A – Arbeitszeitgesetz
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