Obligatorische COVID‑19‑Risikogruppenzuordnung für gefährdete Arbeitnehmer
abgestimmt am
28.04.2020
Zusammenfassung
Der Antrag verlangt, dass alle Arbeitnehmer mit gesundheitlichen Vorbelastungen obligatorisch einer COVID‑19‑Risikogruppe zugeordnet werden und damit Anspruch auf Homeoffice oder bezahlte Freistellung erhalten, auch in kritischen Infrastrukturen.
einfache MehrheitXXVII28.04.2020
Entschließung
Gesundheit
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Arbeitnehmer mit definierten Vorerkrankungen sollen automatisch einer COVID‑19‑Risikogruppe zugeordnet werden.
Die Risikogruppenzuordnung gilt auch für Beschäftigte in kritischen Infrastrukturen wie Lebensmittelversorgung, Energie und Gesundheitswesen.
Betroffene Arbeitnehmer erhalten bei Vorlage eines ärztlichen Risikoattests Anspruch auf Homeoffice oder bezahlte Freistellung.
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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.