Rechtsanspruch auf Sonderpflegeurlaub und volle Lohnübernahme bei Betreuungspflicht
abgestimmt am
23.09.2020
Zusammenfassung
Der Antrag fordert einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderpflegeurlaub für Arbeitnehmer mit Betreuungspflichten (Kinder, Menschen mit Behinderung, pflegebedürftige Angehörige) bei behördlich veranlassten Schließungen und eine 100‑prozentige Lohnübernahme durch den Bund.
einfache MehrheitXXVII23.09.2020
Entschließung
Gesundheit
Arbeitsrecht
Care-Ökonomie
Krankenpflege
Betreuung von Pflegebedürftigen
Schwerpunkte
Arbeitnehmer erhalten einen Rechtsanspruch auf Sonderpflegeurlaub, wenn Schulen und Kindergärten wegen behördlicher Anordnungen geschlossen werden.
Der Anspruch gilt ebenfalls für die Betreuung von Menschen mit Behinderungen in Behinderteneinrichtungen oder Schulen, wenn diese geschlossen sind oder freiwillig zu Hause betreut werden müssen.
Pflegende Angehörige erhalten Sonderpflegeurlaub, wenn die Betreuungskraft ausfällt oder persönliche Assistenz wegen COVID‑19 nicht verfügbar ist.
Der Bund übernimmt 100 % des während der Sonderpflegezeit gezahlten Lohns, sodass Arbeitnehmer ihr volles Gehalt erhalten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.