Einführung einer Sonderbetreuungszeit bei Pandemien
abgestimmt am
23.09.2020
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf führt eine Sonderbetreuungszeit ein, die Arbeitnehmer*innen bei behördlich veranlassten Schließungen wegen Epidemie oder Pandemie erhalten und für die sie Lohnfortzahlung bekommen; Arbeitgeber erhalten dafür einen Teil der Kosten vom Staat erstattet.
einfache MehrheitXXVII23.09.2020
Gesetz
Gesundheit
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
Einführung einer Sonderbetreuungszeit für Arbeitnehmer*innen, wenn Behörden wegen Epidemie oder Pandemie Einrichtungen schließen.
Während der Sonderbetreuungszeit haben Arbeitnehmer*innen Anspruch auf Fortzahlung ihres Lohns nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz.
Arbeitgeber erhalten vom Bund eine Erstattung von einem Drittel des in der Sonderbetreuungszeit gezahlten Entgelts, begrenzt durch die monatliche Höchstbeitragsgrundlage.
Die Sonderbetreuungszeit gilt für Kinder bis zum 14. Lebensjahr, Menschen mit Behinderungen, pflegebedürftige Angehörige und Risikopatient*innen im gemeinsamen Haushalt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.