Einbindung aller Parteien in den Verwaltungsrat von Agrarmarkt Austria
abgestimmt am
28.04.2020
Zusammenfassung
Der Antrag 442/A aus dem Jahr 2020 will das AMA‑Gesetz ändern, indem er jedem im Nationalrats‑Hauptausschuss vertretenen Partei einen Vertreter in den Verwaltungsrat der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria gibt, um Transparenz und Kontrolle zu erhöhen.
einfache MehrheitXXVII28.04.2020
Gesetz
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
Der Antrag ergänzt § 11 Abs. 1 um Ziffer 5, die festlegt, dass jede im Hauptausschuss des Nationalrats vertretene Partei einen Vertreter in den Verwaltungsrat der AMA entsendet.
Ziel ist, die Transparenz und Kontrolle über die Marktordnungsstelle zu stärken, weil der Rechnungshof Unregelmäßigkeiten bei Vergaben und Interessenkonflikten festgestellt hat.
Durch die Einbindung aller Parteien soll verhindert werden, dass nur wenige Sozialpartner (Landwirtschaftskammer, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund) Entscheidungen dominieren.
Der Antrag nennt keine konkreten Inkrafttretungsdaten; das Gesetz tritt in der Regel nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.