Schnellerer Rechtsschutz vor dem Verfassungsgerichtshof

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dem Verfassungsgerichtshof die Möglichkeit zu geben, in Normprüfungsverfahren einstweilige Anordnungen zu erlassen, um schwere Nachteile für Bürger*innen abzuwenden.
einfache Mehrheit XXVII 09.03.2022
Entschließung
Gesundheit
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit

Schwerpunkte

  • Der Antrag ermöglicht dem Verfassungsgerichtshof, in Normprüfungsverfahren einstweilige Anordnungen zu erlassen, um schwere Nachteile für Bürger*innen abzuwenden.
  • Derzeit gibt es im Beschwerdeverfahren nach Art 144 B‑VG bereits einen vorläufigen Rechtsschutz, jedoch fehlt ein solcher Schutz in Normprüfungsverfahren.
  • Der Antrag verweist auf vergleichbare Regelungen in Deutschland (§ 32 dt BVerfGG) und Bayern (Art 26 BayVerfGHG), wo einstweilige Anordnungen bereits möglich sind.
  • Die Bundesregierung soll dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage vorlegen, die die genannten Kompetenzerweiterungen für den VfGH regelt.
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