Stärkung der Rechnungshof‑Kontrolle über Parteifinanzen

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf stärkt die Aufsicht des Rechnungshofs über die Finanzberichte politischer Parteien, gibt ihm umfassende Auskunfts‑ und Einsichtsrechte und führt bei falschen Angaben Geldbußen bis zu 100 000 € ein.
einfache Mehrheit XXVII 04.07.2022
Gesetz
Politische Partei
Haushaltskontrolle

Schwerpunkte

  • Der Rechnungshof erhält das Recht, den Jahres‑Rechenschaftsbericht und den Bericht über Wahlwerbungsausgaben von Parteien zu prüfen.
  • Er kann von Parteien, deren Teilorganisationen und verbundenen Unternehmen jederzeit schriftlich Auskünfte, Buchhaltungsunterlagen und Vor‑Ort‑Einsicht verlangen.
  • Betroffene Organisationen müssen Anfragen des Rechnungshofs unverzüglich und vollständig beantworten.
  • Stimmt der Bericht, muss er zusammen mit Spenden‑, Sponsoring‑ und Beteiligungslisten auf den Websites des Rechnungshofs und der jeweiligen Partei veröffentlicht werden.

Reden

13 Reden insgesamt

Pro
Contra
3:34 min
Parteiengesetz 2012, Mediengesetz, Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 sowie Zweite Lesung des Geschäftsordnungsgesetzes 1975
8:29 min
Parteiengesetz 2012, Mediengesetz, Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 sowie Zweite Lesung des Geschäftsordnungsgesetzes 1975
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