Beendigung von Mascherlposten im Justizressort

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert das Ende der Praxis, dauerhaft nicht ausgeübte Planstellen („Mascherlposten“) an Richter*innen und Staatsanwält*innen zu vergeben. Er schlägt vor, die Besetzung von Planstellen an die tatsächliche Ausübung zu knüpfen und ggf. gesetzliche Änderungen vorzubereiten.
einfache Mehrheit XXVII 15.03.2022
Entschließung
Strafrecht
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Mascherlposten sind keine temporären Austausch‑ oder Lernpositionen, sondern dauerhafte Besetzungen, die häufig nie tatsächlich ausgeübt werden.
  • Ein konkretes Beispiel aus dem Jahr 2012 zeigt, dass trotz massiver Proteste einer Person ohne einschlägige Erfahrung ein Mascherlposten als Stellvertreter*in der OStA Graz zuerkannt wurde.
  • Die aktuelle Rechtsauffassung der Justizministerin beruft sich auf § 205 RStDG, um Mascherlposten zu rechtfertigen – ein Ansatz, der die faktische Praxis jedoch nicht abdeckt.
  • Der Antrag schlägt vor, Planstellen nur dann zu besetzen, wenn die Kandidat*innen die Stelle für einen definierten Zeitraum tatsächlich ausüben, und fordert ggf. Gesetzesänderungen, um diese Vorgabe verbindlich zu machen.
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.