Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesministerin für Justiz auf, das bereits in Salzburg funktionierende Konzept von U‑Haft‑Verhandlungen per Videokonferenz zu verlängern oder dauerhaft einzuführen, um Personalressourcen zu schonen und die Sicherheit zu erhöhen.einfache Mehrheit XXVII 07.12.2021
Entschließung
Strafrecht
Informatik
Gesundheit
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Die aktuelle Praxis erfordert für jede U‑Haft‑Verhandlung mehrere Justizwachebeamte und einen Kraftfahrer, was zu hohen Personalkosten führt.
- Durch den Einsatz von Videokonferenzen könnten die Fahrzeiten (ca. 10‑15 Minuten pro Strecke) und Wartezeiten (bis zu 20 Minuten) eingespart werden.
- Die Justizanstalt Salzburg nutzt bereits seit Beginn erfolgreich Video‑U‑Haft‑Verhandlungen, was als Vorbild für Tirol dient.
- Der Antrag fordert die Bundesministerin für Justiz auf, das Konzept zu verlängern oder dauerhaft einzuführen, falls keine Personalaufstockung erfolgt.
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