Ausnahme von Kurzarbeit für AVB‑Bedienstete der ÖBB
abgestimmt am
28.04.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass verbeamtete Mitarbeitende der ÖBB von der COVID‑19‑Kurzarbeit ausgenommen werden und weiterhin ihr volles Gehalt erhalten. Die Antragsteller argumentieren, dass dies Solidarität fördert und eine Zweiklassengesellschaft im Unternehmen verhindert, während Kritiker die Maßnahme als unsolidarisch und kostenintensiv ansehen.
einfache MehrheitXXVII28.04.2020
Entschließung
Gesundheit
Arbeitsrecht
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Der Antrag fordert, dass AVB‑Bedienstete von der COVID‑19‑Kurzarbeit ausgenommen werden und ihr volles Gehalt weiter erhalten.
Begründet wird die Forderung mit dem Ziel, Solidarität im Unternehmen zu wahren und eine Zweiklassengesellschaft zu verhindern.
Kritiker sehen die Maßnahme als unsolidarisch, weil sie bereits unkündbare AVB‑Mitarbeiter zusätzlich privilegiert und die Last auf kündbare Beschäftigte verlagert.
Der Nationalrat soll die Bundesregierung auffordern, eine Regierungsvorlage zu erarbeiten, die Kurzarbeitsmodelle für AVB‑Bedienstete ermöglicht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.