Änderung des Familienlastenausgleichs und Einführung eines Kinderabsetzbetrags

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf streicht mehrere Regelungen im Familienlastenausgleichsgesetz, führt einen monatlichen Kinderabsetzbetrag von 58,40 € im Steuerrecht ein und beendet die Indexierung der Familienbeihilfe an EU‑Preisniveaus.
einfache Mehrheit XXVII 08.07.2022
Gesetz
Steuerwesen
Familienleistungsausgleich

Schwerpunkte

  • Der Paragraph 8a im Familienlastenausgleichsgesetz wird gestrichen, wodurch die bisherige Indexierung der Familienbeihilfe an EU‑Preisniveaus entfällt.
  • Der Absatz 6 des § 39g wird gestrichen; damit entfällt die geplante Einmalzahlung von 125 000 € aus dem Ausgleichsfonds für technische Anpassungen.
  • Die Absätze 4 und 5 des § 53 werden gestrichen; sie regelten bisher die Anwendung von § 26 BAO auf bestimmte Personengruppen.
  • Im Einkommensteuergesetz wird § 33 Abs. 3 neu gefasst: Ein Kinderabsetzbetrag von 58,40 € pro Kind und Monat wird eingeführt, ausgenommen sind Kinder, die dauerhaft außerhalb der EU/EWR/Schweiz leben.

Reden

11 Reden insgesamt

Pro
Contra
4:51 min
Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und Einkommensteuergesetz 1988
Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und Einkommensteuergesetz 1988
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