Schutz der Meinungsfreiheit im Internet vor staatlicher Zensur
abgestimmt am
28.04.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, dem Nationalrat eine Vorlage zu präsentieren, die das Grundrecht auf Meinungsfreiheit im Internet stärkt. Er verlangt Transparenz bei Löschungen, ein Verbot von willkürlichen Sperrungen und ein Beschwerdeverfahren für Nutzer*innen.
einfache MehrheitXXVII28.04.2020
Entschließung
Internet
Gesundheit
Menschenrechte
Schwerpunkte
Die Bundesregierung soll dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage vorlegen, die das Grundrecht auf Meinungsfreiheit im Internet stärkt.
Beiträge von Nutzer*innen dürfen nicht ohne Angabe von Gründen gelöscht oder gesperrt werden.
Plattformbetreiber müssen gelöschte Beiträge anonymisiert mit dem jeweiligen Löschungsgrund veröffentlichen, sofern die Inhalte nicht rechtswidrig sind.
Nutzer*innen können gegen gelöschte Beiträge Beschwerde einlegen; bei berechtigter Beschwerde muss der Beitrag umgehend wiederhergestellt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.