Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf führt ein zinsloses Moratorium für Steuer‑ und Sozialversicherungs‑Vorauszahlungen sowie für Energie‑ und Gaslieferungen ein, das bis zum 31.12.2020 gilt, wenn die Pandemie zu Einkommensverlusten führt.2/3 Mehrheit XXVII 24.04.2020
Gesetz
Handel
Industrie
Gesundheit
Verfassung
Steuerwesen
soziale Sicherheit
Elektrizitätsindustrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Vorauszahlungen für Einkommen‑, Körperschaft‑ und Umsatzsteuer werden bei nachgewiesenen Einkommensverlusten im Jahr 2020 auf Null Euro gesetzt.
- Die Null‑Vorauszahlung gilt für Steuerpflichtige, deren Einkommensausfall den eigenen oder den Lebensunterhalt ihrer Unterhaltsberechtigten gefährdet.
- Kleine Unternehmen (Bilanzsumme ≤ 5 Mio. €, Umsatz ≤ 10 Mio. € oder ≤ 50 Beschäftigte) erhalten ebenfalls ein Null‑Vorauszahlungs‑Moratorium.
- Für den Zeitraum der Pandemie werden Stundungs‑, Aussetzungs‑ und Anspruchszinsen auf null gesetzt; ein Rechtsanspruch auf diesen Null‑Zinssatz besteht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.