Erweiterung des Härtefallfonds für Mehrfach‑Geringfügige und Fallweise Beschäftigte
abgestimmt am
28.04.2020
Zusammenfassung
Der Nationalrat erweitert das Härtefallfondsgesetz, indem er Personen mit mehreren geringfügigen Jobs und fallweise Beschäftigte, deren Gesamteinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, in den Förderungsberechtigtenkreis aufnimmt.
einfache MehrheitXXVII28.04.2020
Gesetz
Kunst
Gesundheit
Wirtschaft
Kulturpolitik
Schwerpunkte
Der Förderungsberechtigtekreis des Härtefallfonds wird erweitert, sodass Personen mit mehreren geringfügigen Jobs und fallweise Beschäftigte, deren Gesamteinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, Anspruch auf Zuschüsse erhalten.
Die Änderung richtet sich besonders an Künstler*innen und Kulturschaffende, die häufig mehrere Mini‑Jobs haben und bislang von den COVID‑19‑Hilfen nicht erfasst wurden.
Die Ergänzung erfolgt durch Einfügung eines neuen Satzteils im zweiten Satz von § 1 des Härtefallfondsgesetzes, unmittelbar nach dem Wort „unterliegen“.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.