Erweiterter Kündigungs‑ und Mutterschutz bei COVID‑19 im Sozialversicherungsrecht
abgestimmt am
11.12.2020
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ergänzt das ASVG und das B‑KUVG um spezielle Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer*innen mit COVID‑19‑Risiko, insbesondere für Personen im Haushalt von Risikopatienten und werdende Mütter.
einfache MehrheitXXVII11.12.2020
Gesetz
Frau
Gesundheit
Arbeitsrecht
Gleichbehandlung
soziale Sicherheit
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Ein neuer Absatz 3a schützt Arbeitnehmer*innen, die ein COVID‑19‑Risiko‑Attest vorlegen, indem Kündigungen nur mit vorheriger gerichtlicher Zustimmung zulässig sind.
Der Schutz wird auf Personen im gemeinsamen Haushalt mit Angehörigen ausgedehnt, die einer Risikogruppe angehören.
Werdende Mütter erhalten ab der 15. Schwangerschaftswoche sofortige Freistellung bis zum regulären Mutterschutz, wenn sie ein Attest vorlegen; sie haben Anspruch auf Wochengeld.
Die gleichen Schutzbestimmungen (Absatz 3a, 4b, 4c) werden analog im Beamten‑Kranken‑ und Unfallversicherungsgesetz eingeführt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.