Der Entschließungsantrag fordert, dass in Regionen mit starker Mäuseplage die Begrünungspflicht von Ackerflächen bis zum Ende der GAP‑Periode ausgesetzt wird, damit Landwirte ihre Felder bearbeiten und Ernteverluste verhindern können.
einfache MehrheitXXVII29.05.2020
Entschließung
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
Im Jahr 2019 verursachte eine Feldmäuseplage Ernteverluste von 10 % bis 70 % bei über 100 Betrieben im östlichen Weinviertel.
Die Ursache liegt in der fehlenden Bodenbearbeitung, weil die ÖPUL‑Begrünungspflicht die Felder bis März/April unbearbeitet lässt.
Der Antrag fordert ein sanktionsfreies Aussetzen der Begrünungspflicht in stark betroffenen Regionen bis zum Ende der laufenden GAP‑Periode, damit die Bauern ihre Felder grubbern und pflügen können.
Durch die erlaubte Bodenbearbeitung soll die Mäusepopulation reduziert und zukünftigen Ernteausfällen vorgebeugt werden, während die ÖPUL‑Gelder weiterhin ausgezahlt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.