Verbot von gewerblichem Ghostwriting im akademischen Bereich
abgestimmt am
07.07.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein Gesetz, das gewerbsmäßiges Ghostwriting – das Anfertigen und Anbieten von Auftragsarbeiten, die als eigene Leistungen ausgegeben werden – unter Strafe stellt und damit die akademische Integrität schützen soll.
einfache MehrheitXXVII07.07.2020
Entschließung
Wissenschaften
Hochschulausbildung
Forschung und geistiges Eigentum
Schwerpunkte
Plagiate können nach dem Urheberrechtsgesetz mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
Wird ein Plagiat nach der Bewertung entdeckt, kann die Arbeit nichtig erklärt und das Ergebnis des Studiums ungültig gemacht werden.
Bei Erschleichung eines akademischen Grades kann dieser widerrufen und mit einer Geldstrafe bis zu 15 000 € belegt werden.
Ein erschlichter Bescheid kann jederzeit von Amts wegen erneut geprüft werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.