Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf stärkt die parlamentarische Kontrolle über Innen‑ und Militärnachrichtendienste, indem er den Unterausschüssen das Recht gibt, Auskünfte von Ministerien zu verlangen, und neue Kontrollausschüsse mit parteiübergreifender Mitgliedschaft einführt.2/3 Mehrheit XXVII 22.01.2020
Gesetz
Verfassung
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
- Ständige Unterausschüsse dürfen von den zuständigen Bundesministern alle einschlägigen Auskünfte und Einsicht in Unterlagen verlangen, ausgenommen Informationen, deren Bekanntwerden die Sicherheit von Menschen gefährden würde.
- Es werden zwei neue Kontrollausschüsse – „Kontrollausschuss Inneres“ und „Kontrollausschuss Landesverteidigung“ – eingerichtet, die jeweils mindestens ein Mitglied jeder im Nationalrat vertretenen Partei enthalten müssen.
- Ein Mitglied des Unterausschusses kann Auskünfte verlangen, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder dem zustimmt; die Auskunftspflicht entfällt, wenn die Sicherheit von Menschen gefährdet wäre.
- Ein Viertel der Unterausschussmitglieder kann die Ladung von Auskunftspersonen verlangen, wobei das Verfahren aus Anlage 1 des Geschäftsordnungsgesetzes anzuwenden ist.
Reden
5 Reden insgesamt
Pro
Contra
Schatz Sabine
SPÖ
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