Stärkung der parlamentarischen Kontrolle über Innen‑ und Militärnachrichtendienste

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf stärkt die parlamentarische Kontrolle über Innen‑ und Militärnachrichtendienste, indem er den Unterausschüssen das Recht gibt, Auskünfte von Ministerien zu verlangen, und neue Kontrollausschüsse mit parteiübergreifender Mitgliedschaft einführt.
2/3 Mehrheit XXVII 22.01.2020
Gesetz
Verfassung
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments

Schwerpunkte

  • Ständige Unterausschüsse dürfen von den zuständigen Bundesministern alle einschlägigen Auskünfte und Einsicht in Unterlagen verlangen, ausgenommen Informationen, deren Bekanntwerden die Sicherheit von Menschen gefährden würde.
  • Es werden zwei neue Kontrollausschüsse – „Kontrollausschuss Inneres“ und „Kontrollausschuss Landesverteidigung“ – eingerichtet, die jeweils mindestens ein Mitglied jeder im Nationalrat vertretenen Partei enthalten müssen.
  • Ein Mitglied des Unterausschusses kann Auskünfte verlangen, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder dem zustimmt; die Auskunftspflicht entfällt, wenn die Sicherheit von Menschen gefährdet wäre.
  • Ein Viertel der Unterausschussmitglieder kann die Ladung von Auskunftspersonen verlangen, wobei das Verfahren aus Anlage 1 des Geschäftsordnungsgesetzes anzuwenden ist.

Reden

5 Reden insgesamt

Pro
Contra
2:32 min
Antrag 52/A – Bundes-Verfassungsgesetz und Geschäftsordnungsgesetz 1975
2:55 min
Antrag 52/A – Bundes-Verfassungsgesetz und Geschäftsordnungsgesetz 1975
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