Wiederaufnahme von Musikproben mit Blasinstrumenten in Österreich
abgestimmt am
29.05.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, trotz COVID‑19‑Beschränkungen landesweit Musikproben – auch mit Blasinstrumenten – unter Einhaltung von Abstand und Hygienemaßnahmen zu ermöglichen. Er beruft sich auf Gutachten, die ein geringes Infektionsrisiko bei ausreichendem Abstand nachweisen.
einfache MehrheitXXVII29.05.2020
Entschließung
Kunst
Gesundheit
Kulturpolitik
Schwerpunkte
Die Bundesregierung wird gebeten, landesweit Möglichkeiten für Musikproben mit Blasinstrumenten zu schaffen, sofern die allgemeinen Schutzmaßnahmen eingehalten werden.
Blasmusik ist in Österreich kulturell und gesellschaftlich bedeutend – über 140 000 Menschen sind in 2 163 Vereinen aktiv.
Gutachten von Virologen, Ärzten und Instrumentenforschern zeigen, dass ein Abstand von 2‑3 m und Hygienemaßnahmen das Infektionsrisiko bei kleinen Proben ausreichend reduzieren.
Der Antrag schlägt vor, die Zuweisung an den Kulturausschuss vorzunehmen, damit das Fachgebiet Kultur die Umsetzung koordinieren kann.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.