Transparenz‑ und Enquete‑Reform des Nationalrates

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf erweitert die Transparenz des Parlaments, indem er Ton‑ und Bildaufnahmen von Ausschusssitzungen vorschreibt, EU‑Parlamentsmitglieder mit beratender Stimme zulässt und die Verfahren für Enqueten sowie Enquete‑Kommissionen neu regelt.
2/3 Mehrheit XXVII 11.12.2019
Gesetz
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments

Schwerpunkte

  • Der Präsident muss dafür sorgen, dass Ton‑ und Bildaufnahmen von öffentlichen Ausschusssitzungen gemacht und auf der Parlaments‑Homepage bereitgestellt werden.
  • Die Formulierung zu stenographischen Protokollen über parlamentarische Enqueten wird im § 21 angepasst – sie wird aus dem ersten Absatz gestrichen und im dritten Absatz wieder eingefügt.
  • Fraktionen dürfen ein in Österreich gewähltes EU‑Parlamentsmitglied bis zum Sitzungsbeginn benennen, das mit einer beratenden Stimme an Debatten zu EU‑Themen bzw. Staatsverträgen teilnehmen kann.
  • Bundeskanzler und Vizekanzler geben innerhalb von zwei Monaten nach Tagungsbeginn eine gemeinsame Erklärung zu den Legislativvorhaben der Bundesregierung ab.

Reden

4 Reden insgesamt

Pro
Contra
3:52 min
Antrag 53/A – Geschäftsordnungsgesetz 1975
1:53 min
Antrag 53/A – Geschäftsordnungsgesetz 1975
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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