Zusammenfassung
Der Initiativantrag will die Berichtspflicht der Staatsanwaltschaft nach § 8 Abs. 1 StAG für Fälle mit noch nicht geklärten Rechtsfragen abschaffen, weil sie Verfahren verlangsamt und zu einer Zweiklassenjustiz führt.einfache Mehrheit XXVII 02.12.2020
Gesetz
Strafrecht
Schwerpunkte
- Der Antrag will die bestehende Berichtspflicht der Staatsanwaltschaften für Fälle mit noch nicht geklärten Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung abschaffen.
- Die Pflicht führe zu langen Verfahrensverzögerungen, weil bis zu acht Aufsichts‑ und Weisungsstellen in einem Verfahren einbezogen werden.
- In nicht‑problematischen Fällen sei die Kontrolle überflüssig und belaste die Justiz unnötig.
- Der Antrag schlägt vor, die Berichtspflicht zunächst nur in rechtlich unklaren Fällen beizubehalten und später zu evaluieren.
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