Einrichtung eines Non‑Profit‑Unterstützungsfonds zur COVID‑19‑Hilfe
abgestimmt am
29.05.2020
Zusammenfassung
Das Gesetz richtet einen Fonds ein, der gemeinnützige Organisationen mit 700 Millionen Euro aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds unterstützt. Förderungen erfolgen ohne Rechtsanspruch, Ausschlüsse gelten für Parteien und Finanzunternehmen; die Verwaltung läuft über das Ministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport sowie die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft.
einfache MehrheitXXVII29.05.2020
Gesetz
Gesundheit
Steuerwesen
Vereinsleben
Versammlungsfreiheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Der NPO‑Fonds wird eingerichtet, um gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen finanziell zu unterstützen.
Der Fonds wird mit 700 Millionen Euro aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds finanziert.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung; Anträge müssen bis spätestens 31. Dezember 2020 gestellt werden.
Förderungen sind ausgeschlossen für politische Parteien, Unternehmen mit mehr als 50 % Staatsanteilen und Finanz‑ bzw. Versicherungsunternehmen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.