Kurzarbeit für alle in Österreich tätigen Arbeitnehmer*innen ermöglichen
abgestimmt am
23.09.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass Kurzarbeit künftig allen in Österreich tätigen Arbeitnehmer*innen offensteht – auch wenn ihr Arbeitgeber keinen Sitz in Österreich hat. Dazu soll das AMSG novelliert werden, damit die Gleichbehandlung im Sozialversicherungssystem gewährleistet ist.
einfache MehrheitXXVII23.09.2020
Entschließung
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
Arbeitnehmer*innen, die in Österreich arbeiten, aber für ein Unternehmen ohne österreichische Betriebsstätte beschäftigt sind, können derzeit nicht Kurzarbeit beantragen, obwohl sie vollständig in die österreichische Arbeitslosenversicherung einzahlen.
Diese Ungleichbehandlung führt zu einer Schieflage im Sozialversicherungssystem und benachteiligt betroffene Beschäftigte.
Der Antrag fordert eine Novelle des AMSG, die Kurzarbeit auch für in Österreich tätige Arbeitnehmer*innen ohne österreichische Betriebsstätte ermöglicht.
Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend, soll dem Nationalrat schnellstmöglich einen Gesetzentwurf vorlegen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.