Zusammenfassung
Der Antrag ändert das Geschäftsordnungsgesetz, um Volksbegehren in eigenen Sitzungen zu behandeln, klare Redezeiten festzulegen und ein Online‑Portal für Transparenz einzurichten.2/3 Mehrheit XXVII 22.01.2020
Gesetz
Gesetzgebungsverfahren
partizipative Demokratie
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
- Einführung von zwei speziellen Sitzungen – Erste und Zweite Volksbegehren‑Sitzung – die ausschließlich der Behandlung eines Volksbegehrens dienen.
- Der Bevollmächtigte des Volksbegehrens erhält zu Beginn 10 Minuten Redezeit; bei Verhinderung kann ein Stellvertreter das Wort übernehmen. Die Bundesregierung muss ebenfalls eine 10‑minütige Stellungnahme abgeben.
- Nach der ersten Lesung wird innerhalb eines Monats ein Sonderausschuss gewählt, der das Volksbegehren vorberät und dem Nationalrat nach fünf Monaten Bericht erstattet.
- Eine einmalige Vertagung der Verhandlungen ist möglich, danach muss die Debatte innerhalb von vier Wochen wieder aufgenommen werden; eine einmalige Rückverweisung an den Ausschuss ist ebenfalls zulässig, mit einer Frist von fünf Monaten für den Bericht.
Reden
4 Reden insgesamt
Pro
Contra
Prinz Nikolaus
ÖVP
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.