Einführung spezieller Nationalratssitzungen für Volksbegehren

Zusammenfassung

Der Antrag ändert das Geschäftsordnungsgesetz, um Volksbegehren in eigenen Sitzungen zu behandeln, klare Redezeiten festzulegen und ein Online‑Portal für Transparenz einzurichten.
2/3 Mehrheit XXVII 22.01.2020
Gesetz
Gesetzgebungsverfahren
partizipative Demokratie
Geschäftsordnung des Parlaments

Schwerpunkte

  • Einführung von zwei speziellen Sitzungen – Erste und Zweite Volksbegehren‑Sitzung – die ausschließlich der Behandlung eines Volksbegehrens dienen.
  • Der Bevollmächtigte des Volksbegehrens erhält zu Beginn 10 Minuten Redezeit; bei Verhinderung kann ein Stellvertreter das Wort übernehmen. Die Bundesregierung muss ebenfalls eine 10‑minütige Stellungnahme abgeben.
  • Nach der ersten Lesung wird innerhalb eines Monats ein Sonderausschuss gewählt, der das Volksbegehren vorberät und dem Nationalrat nach fünf Monaten Bericht erstattet.
  • Eine einmalige Vertagung der Verhandlungen ist möglich, danach muss die Debatte innerhalb von vier Wochen wieder aufgenommen werden; eine einmalige Rückverweisung an den Ausschuss ist ebenfalls zulässig, mit einer Frist von fünf Monaten für den Bericht.

Reden

4 Reden insgesamt

Pro
Contra
2:29 min
Antrag 55/A – Geschäftsordnungsgesetz 1975
0:46 min
Antrag 55/A – Geschäftsordnungsgesetz 1975
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.