Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass das Parlament im Rahmen der BVT‑Reform ein Mitwirkungsrecht bei der Haushaltsplanung und beim Budgetvollzug des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung erhält, um mehr Transparenz und Kontrolle sicherzustellen.einfache Mehrheit XXVII 03.06.2020
Entschließung
öffentliche Sicherheit
direkt gewählte Kammer
parlamentarischer Ausschuss
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Das Parlament besitzt nach Art. 52 B‑VG das grundsätzliche Recht, die Geschäftsführung der Bundesregierung zu überprüfen und Auskünfte zu verlangen.
- Der ständige Unterausschuss des Innenausschusses kann bereits heute vom Bundesminister für Inneres sämtliche einschlägigen Auskünfte und Unterlagen verlangen.
- Der Rechnungshof prüft die gesamte Verwendung der Bundesmittel, einschließlich des BVT‑Budgets, auf Richtigkeit und Wirtschaftlichkeit.
- Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, im Rahmen der BVT‑Reform einen Gesetzentwurf vorzulegen, der dem Unterausschuss des Innenausschusses klare Informations- und Mitwirkungsrechte bei der Haushaltsplanung und beim Budgetvollzug einräumt.
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