Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt von der Bundesregierung, ein Gesetz vorzulegen, das sicherstellt, dass jede Gemeinde – unabhängig von ihrer Größe – entweder vom Bundesrechnungshof oder vom jeweiligen Landesrechnungshof geprüft wird. Aktuell sind Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern nicht automatisch von einer Prüfung erfasst.einfache Mehrheit XXVII 09.06.2020
Entschließung
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
- Derzeit prüft der Bundesrechnungshof nur Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern.
- Bundesländer können per Gesetz festlegen, dass kleinere Gemeinden ebenfalls von ihrem Landesrechnungshof geprüft werden, haben das aber nicht immer getan.
- Durch die aktuelle Regelung bleiben viele kleine Gemeinden ohne Aufsicht durch Rechnungshof oder Landesrechnungshof.
- Der Entschließungsantrag fordert, dass die Bundesregierung ein Gesetz ausarbeitet, das sicherstellt, dass jede Gemeinde entweder vom Bundes‑ oder vom jeweiligen Landesrechnungshof geprüft wird.
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