Zusammenfassung
Das Bundesregierungs‑Transparenz‑Gesetz soll das Handeln der Bundesregierung offener machen. Es verpflichtet die Veröffentlichung von Sitzungsunterlagen, Terminen und Gesetzentwürfen sowie die Offenlegung von Lobby‑Kontakten und Gastgeschenken.einfache Mehrheit XXVII 10.01.2020
Gesetz
Exekutive
Schwerpunkte
- Die Bundesregierung und jedes ihrer Mitglieder verpflichten sich zu voller Transparenz ihres Handelns.
- Der Bundeskanzler muss die Tagesordnung, die Vorträge und das Beschlussprotokoll der Ministerratssitzungen prominent auf der Website des Kanzleramts veröffentlichen.
- Für jede Ministerratssitzung wird ein stenographisches Protokoll erstellt und anschließend veröffentlicht, wobei sicherheitsrelevante Passagen ausgenommen werden dürfen.
- Entwürfe von Bundesgesetzen und Durchführungsverordnungen müssen an die Parlamentsdirektion zur Begutachtung geschickt werden; die Frist beträgt sechs Wochen, kann aber auf drei Wochen verkürzt werden, wenn ein dringendes Interesse der Republik vorliegt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.