Einführung eines Doppelresidenzmodells für Kinder von getrennt lebenden Eltern

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, ein Doppelresidenzmodell zu schaffen, das Kindern von getrennt lebenden Eltern erlaubt, gleichberechtigt in den Haushalten beider Elternteile zu leben. Ziel ist mehr Flexibilität bei der Obsorge und klare Regelungen für Unterhalt und Sozialleistungen.
einfache Mehrheit XXVII 09.11.2023
Entschließung
Familie
Bürgerliches Recht

Schwerpunkte

  • Die aktuelle Rechtslage im ABGB definiert keinen Hauptwohnsitz des Kindes bei getrennten Eltern, was zu Unsicherheiten bei Unterhalt und Sozialleistungen führt.
  • Das vorgeschlagene Doppelresidenzmodell ermöglicht, dass das Kind in beiden Haushalten gleichberechtigt betreut wird, ohne dass ein einziger Hauptwohnsitz festgelegt werden muss.
  • Durch das Modell erhalten Eltern klare Regelungen für Unterhalt, Familienbeihilfe, Wohn‑/Mietbeihilfe und andere Leistungen, was die finanzielle Belastung reduziert.
  • Der Antrag fordert die Bundesregierung, insbesondere das Ministerium für Arbeit, Familie und Jugend, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um das Doppelresidenzmodell gesetzlich zu verankern; die Zuweisung an den Ausschuss für Familie und Jugend wird vorgeschlagen.
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