Einführung eines Umlagefreibetrags von 1 000 € für Arbeiter‑ und Wirtschaftskammer
abgestimmt am
19.11.2021
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf führt einen Umlagefreibetrag von 1 000 € für Arbeitnehmer ein, sodass bis zu diesem Betrag keine Kammerumlage gezahlt werden muss. Der Freibetrag wird jährlich an die Inflation angepasst.
einfache MehrheitXXVII19.11.2021
Gesetz
Handel
Industrie
Gesundheit
Berufsverband
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Ein neuer Umlagefreibetrag von bis zu 1 000 € wird für alle Arbeitnehmer eingeführt; bis zu diesem Betrag muss keine Kammerumlage gezahlt werden.
Für die Wirtschaftskammer gilt dieselbe Befreiung von 1 000 € plus ein Ausschluss von Einkünften oberhalb der Höchstbeitragsgrundlage.
Der Umlagefreibetrag wird jedes Jahr um die Aufwertungszahl nach § 108 Abs. 2 ASVG automatisch angepasst.
Die maximale Höhe der Umlage darf 0,5 % der Beitragsgrundlage für die gesetzliche Krankenversicherung nicht überschreiten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.