Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine Gesetzesänderung, damit Tierärzte während einer Pandemie Telemedizin‑Leistungen erbringen können, weil das aktuelle Recht Ferndiagnosen verbietet.einfache Mehrheit XXVII 29.05.2020
Entschließung
Gesundheit
Tierschutz
Tiermedizin
Schwerpunkte
- Die aktuelle Rechtslage verbietet tierärztliche Ferndiagnosen und Online‑Ordinationen, weil das Tierärztegesetz die Unmittelbarkeit der Behandlung vorschreibt.
- Während der COVID‑19‑Krise ist ein direkter Kontakt zu Tieren oft nicht möglich, wodurch die Versorgung von Heim‑, Nutz‑ und Wildtieren gefährdet wird.
- Der Antrag fordert den Bundesminister auf, dem Nationalrat eine Gesetzesänderung vorzulegen, die tierärztliche Telemedizin in Ausnahmefällen erlaubt.
- Ziel ist, die tierärztliche Versorgung auch in Zeiten von Epidemien und Pandemien sicherzustellen, ohne gegen das Tierärzte‑ oder Tierschutzgesetz zu verstoßen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.